
"Diese Enzyklopädie ist ein imposantes und vielversprechendes Werk. Der Rezensent hatte Anlaß, größere Partien eingehend zu studieren, und er hat daraus großen Gewinn gezogen. Von jetzt an ist Information über fremdes Recht, ist Rechtsvergleichung nicht mehr angängig, ohne daß man, so weit schon verfügbar, die 'International Encyclopedia of Comparative Law' einsieht. Möge sie an vielen Stellen greifbar sein."
K. Oftinger Schweizerische Juristen–Zeitung Nr. 22, 15.11.1972
"When the history of the International Encyclopedia of Comparative Law (IECL) is written, it will be hard to avoid using superlatives. Monumental in scope, unique in conception, unprecedented in its worldwide cooperation of comparative law specialist, and based on tremendous amounts of research, expertise and technical effort, this unique scholarly enterprise, when completed, might well be known as the 'work of the century' among comparative law scholars. The IECL will certainly be the result of masterful diplomacy, extraordinary determination and dedication, and tremendous patience in solving the innumerable difficulties of policy, substance, editing and technical production."
Adolf Sprudzs The American Journal of Comparative Law 1980 Number 1
"Daß die hier verwendete Methode einer systematischen Privatrechtsvergleichung an den Problemen ihre reichen Früchte tragen wird, steht schon heute fest. Die bisher erschienenen Beiträge sind nicht nur eine Fundgrube an Material, sondern in erster Linie Meisterstücke an Systematisierungsarbeit und an Aufzeigen möglicher und praktisch vorkommender Lösungen der zahlreichen Probleme, die den Privatrechtsjuristen immer wieder nachhaltig beschäftigen."
Günther Beitzke Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft 76 Nr. 1/1997
To Volume VII: Kapitel 10
"Die Stärke des vorliegenden Werkes besteht daher nicht zuletzt in der Fähigkeit seines Autors, komplexe Gemenge von Rechtsvorschriften systematisch aufzubereiten. Nirgendwo verliert er sich in Einzelfragen, die zur allgemeinen Formdiskussion und zum Rechtsvergleich nichts weiter beizutragen vermögen. Strikte Konzentration auf funktionale Aspekte des Themas und eine der ungeheuer vielfältigen Phänomenologie von Formvorschriften garantieren einen schlanken Band, in dem das Thema nichtsdestoweniger umfassend behandelt wird."
Gerhard Wagner Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht 2002, 149–151
To Volume IV: Persons and Family
"Für den, der Rechtsvergleichung nicht punktuell-anwendungsorientiert, sondern mehr universalistisch betreibt, ist die (englischsprachige) International Encyclopedia of Comparative Law (IECL) eine unerschöpfliche Fundgrube: In beeindruckender – eben 'enzyklopädischer' – Breite vergleicht sie Grundstrukturen und Regelungstypen praktisch aller Rechtsgebiete. [...] Die Fülle des Gebotenen kann hier auch nicht andeutungsweise skizziert werden. Den beiden Autoren gebührt für ihre gründliche Recherche und wohlabgewogene Darstellung hohes Lob."
Reinhard Hepting Deutsches und Europäisches Familienrecht 1999
To Volume XV: Kapitel 8
"Die Arbeit beruht auf einem beeindruckenden Überblick über die Rechtsentwicklung aller wesentlichen Staaten, einerlei ob Industriestaaten oder Entwicklungsländer. Mit wahrer Meisterschaft werden die Sachprobleme des Rechts der Entschädigung von Opfern von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten entwickelt. Der Autor zeigt klar die Alternativen auf und beschreibt die relativen Vor- und Nachteile jedes Weges. Auch das Zusammenspiel von Internationalem und nationalem Recht wird klar beschrieben. Die Arbeit zeichnet sich schließlich durch sprachliche Eleganz aus. Kurzum: ein großer Beitrag von einem der ganz Großen des Faches!"
Eberhard Eichenhofer Rabels Zeitschrift für ausländisches und internatationales Privatrecht 1997, 187–188
To Volume XI: Under the Auspices of the International Association of Legal Science
"Diese Enzyklopädie ist ein imposantes und vielversprechendes Werk. Der Rezensent hatte Anlaß , größere Partien eingehend zu studieren, und er hat daraus großen Gewinn gezogen. Von jetzt an ist Information über fremdes Recht, ist Rechtsvergleichung nicht mehr angängig, ohne daß man, so weit schon verfügbar, die 'International Encyclopedia of Comparative Law' einsieht. Möge sie an vielen Stellen greifbar sein."
K. Oftinger Schweizerische Juristen–Zeitung Nr. 22, 15.11.1972
"The work is valuable as a clear and dispassionate statement of the major principles of tort law, and it may serve as a point of departure for more detailed examinations of the particular questions that it raises."
Richard A. Epstein International Journal of Law Libraries Vol. 9 no. 2
To Volume IV: Persons and Family
"Wer in Zukunft Rechtsvergleichung betreibt, wird an der International Encyclopedia of Comparative Law nicht vorbeigehen können. Die weltweite Erfassung des Privatrechts in einem einzigen Werk macht es möglich, daß in Zukunft auch Bibliotheken, die bislang nicht die umfangreiche und weit verstreute rechtsvergleichende Literatur berücksichtigt haben, diesem Aufgabenbereich Aufmerksamkeit schenken können. Es ist daher zu erwarten, daß die Rechtsvergleichung durch die Erscheinung der Enzyklopädie eine nicht unbeträchtliche Förderung erfährt. In diesem Sinne ist dem Werk eine weite Verbreitung zu wünschen."
Bernd Schulte Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1978, 285
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