Wirtschaftswissenschaft

Marco Ottaviano

Der Anspruch auf rechtzeitigen Rechtsschutz im Gemeinschaftsprozessrecht

2009. XVI, 278 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 27

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ISBN 978-3-16-151166-0
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Überlange Gerichtsverfahren vor dem EuGH belasten die Gemeinschaftsrechtsordnung. Marco Ottaviano prüft Beschleunigungsvorschläge im Lichte des Anspruchs auf rechtzeitigen Rechtsschutz. Hierbei erörtert er die Einführung präventiver Rechtsbehelfe sowie mögliche rechtliche Folgen einer Anspruchsverletzung und bringt konkrete Reformvorschläge ein.
Die überlange Dauer der Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist die Achillesferse der Gemeinschaftsrechtsordnung. Dies hat zu zahlreichen Beschleunigungsvorschlägen geführt, die sich jedoch daran messen lassen müssen, ob ihre Umsetzung recht- und zweckmäßig ist. Einerseits müssen die rechtlichen Grenzen einer Änderung des Gemeinschaftsprozessrechts eingehalten werden, zumal die Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung den gleichen Rang einnimmt wie deren Rechtzeitigkeit. Andererseits sind vor allem die Interdependenzen des Rechtsbehelfssystems zu beachten. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist zu prüfen, ob ein Reformvorschlag an anderer Stelle einen Mehraufwand schafft.
Marco Ottaviano trägt zur Reformdebatte bei, indem er die Recht- und Zweckmäßigkeit der tragenden Reformvorschläge umfassend bewertet und eigene Vorschläge hinzufügt. Dogmatischer Anknüpfungspunkt ist der gemeinschaftsrechtliche Anspruch auf rechtzeitigen Rechtsschutz, den Art. 47 Absatz 2 GRCh bekräftigt. Der Autor erläutert zunächst den Inhalt dieses Anspruchs und untersucht dann, welche Maßnahmen die Anspruchsadressaten, namentlich Gemeinschaftsgesetzgeber, Gemeinschaftsgerichte und Mitgliedsstaaten, ergreifen sollten, um ihren Verpflichtungen am besten gerecht zu werden. Er erörtert hierbei sowohl die Einführung der präventiven Rechtsbehelfe »Untätigkeitsbeschwerde« und »Rechtsbehelf gegen Vorlageentscheidung« als auch mögliche rechtliche Folgen einer Anspruchsverletzung und schließt mit konkreten Verbesserungsvorschlägen.
Personen

Marco Ottaviano Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg/Breisgau und des Europa- und Völkerrechts in Grenoble; 2008 Promotion; Rechtsreferendar am Landgericht Duisburg.

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