Rechtswissenschaft

Daniel Knop

Völker- und Europarechtsfreundlichkeit als Verfassungsgrundsätze

2013. XV, 380 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 81

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ISBN 978-3-16-153028-9
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Der Europäisierung der deutschen Rechtsordnung steht der Mangel an positiv-rechtlichen Konflikt- und Kollisionsnormen gegenüber. Die Völker- und Europarechtsfreundlichkeit als Verfassungsgrundsätze formulieren ungeschriebene rechtliche Regelungen, um das Verhältnis zwischen der deutschen und der überstaatlichen Rechtsordnung zu bestimmen.
Völker- und Europarechtsfreundlichkeit sind anerkannte ungeschriebene Verfassungsgrundsätze. Sie haben die Aufgabe, bei Regelungskonflikten im Mehrebenenrechtssystem normative Lösungen zu formulieren, um den Mangel an positiv-rechtlichen Konflikt- und Kollisionsnormen zu überwinden. Wesentlicher Baustein ist die »Offene Staatlichkeit« des deutschen Verfassungsstaates, die die überstaatliche Rechtsintegration erlaubt und damit die Offenheit gegenüber dem Einfluss überstaatlichen Rechts auf das nationale Recht formuliert. Dabei gehen die Völkerrechtsfreundlichkeit und die Europarechtsfreundlichkeit über ein rein deskriptives Verständnis hinaus. Sie entfalten konkrete Rechtsfolgen im prozeduralen und materiellen Sinn. Als ungeschriebene Rechtsgrundsätze sind sie an das geschriebene Verfassungsrecht und an die Grenzen des Art. 79 Abs.3 GG gebunden.
Personen

Daniel Knop Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen und der Eötvös Loránd Universität (ELTE) Budapest; Magisterstudiengang »Rechtsintegration in Europa« (MLE.); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht und Europarecht der Universität Göttingen; 2013 Promotion; seit 2012 Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Celle.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2019, Nr. 79, 227–228 (Nur Inhaltsangabe)
In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2017, 762 (Andreas Saxinger)