Rechtswissenschaft

Sina Fontana

Universelle Frauenrechte und islamisches Recht

Zur Umsetzung von Menschenrechten in einer islamisch geprägten Rechtsordnung

2017. XXVI, 365 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 128

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ISBN 978-3-16-155236-6
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Die universellen Menschenrechte und das islamische Recht scheinen vielfach nicht miteinander vereinbar zu sein. Sina Fontana untersucht anhand der Frauenrechte die Frage, ob es strukturell möglich ist, den universellen Menschenrechten in einer islamisch geprägten Rechtsordnung Geltung zu verschaffen.
Die Vereinbarkeit von universellen Menschenrechten und islamischem Recht wird vielfach pauschal verneint. Am Beispiel der Frauenrechte geht Sina Fontana der Frage nach, ob es strukturell möglich ist, die sich aus den internationalen Menschenrechtsabkommen ergebenen Verpflichtungen auch in solchen Ländern in das nationale Recht umzusetzen, die eine vom islamischen Recht geprägte Rechtsordnung aufweisen. Ausgehend von dem islamischen Menschenrechtsverständnis wird aufgezeigt, ob das Agieren der islamisch geprägten Staaten im internationalen Menschenrechtsdiskurs ein Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechten und einen grundsätzlichen Umsetzungswillen erkennen lassen. Anhand einer Betrachtung ausgewählter Staaten untersucht die Autorin, inwieweit diese die Interpretationsoffenheit der islamischen Rechtsdogmatik nutzen, um eine menschenrechtskonforme Anpassung der Scharia vorzunehmen.
Personen

Sina Fontana Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Ergänzungsstudiengang »Rechtsintegration in Europa« in Göttingen und Budapest; 2016 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2017 Promotion (Göttingen); 2021 Habilitation (Göttingen); Akademische Rätin a.Z. an der Universität Göttingen; Lehrstuhlvertretungen in Greifswald und Potsdam.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2018, Nr. 77, 745
In: Juristenzeitung — 2018, 729 (Mathias Rohe)
In: http://www.religion-weltanschauung-recht.de — https://religion-weltanschauung-recht.net (6/2017) (Georg Neureither)