Rechtswissenschaft

Heike Stopp

Hans Welzel und der Nationalsozialismus

Zur Rolle Hans Welzels in der nationalsozialistischen Strafrechtswissenschaft und zu den Auswirkungen der Schuldtheorie in den NS-Verfahren der Nachkriegszeit

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ISBN 978-3-16-156411-6
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Der Strafrechtswissenschaft ist die abschließende Aufarbeitung ihrer eigenen nationalsozialistischen Vergangenheit bis heute nicht gelungen. Heike Stopp leistet einen Beitrag zu dieser Aufarbeitung, indem sie die Einflüsse des deutschen Strafrechtsprofessors Hans Welzel untersucht: seinen Einfluss auf die Strafrechtswissenschaft des Nationalsozialismus bis 1945 und seinen Einfluss auf die Strafjustiz nach 1945 bei den Verfahren gegen die NS-Verbrecher.
Der deutsche Strafrechtsprofessor Hans Welzel (1904–1977) war einer der bekanntesten Strafrechtler der Nachkriegszeit. Zu seinen größten wissenschaftlichen Erfolgen zählt bis heute der Beschluss des BGH vom 18.03.1952 (BGHSt 2, 194), in dem sich der Große Senat im Streit um die Behandlung des Verbotsirrtums der von Welzel vertretenen Schuldtheorie anschloss. Jedoch wurden in jüngerer Zeit vereinzelt Stimmen in der Literatur laut, dass dieser historische BGH-Beschluss den NS-Tätern in den Nachkriegsprozessen zu milden Strafen verholfen habe – und diese politische Auswirkung keineswegs ein Zufall gewesen sei. Ebenso hat man festgestellt, dass Welzel sich bereits in der Zeit des NS-Regimes (straf-)rechtswissenschaftlich zu positionieren wusste. Heike Stopp geht der Frage nach, welchen Einfluss Welzel tatsächlich auf das nationalsozialistische Strafrecht ausübte und untersucht anschließend, welche Auswirkungen der berühmte Beschluss des BGH vom 18.03.1952 auf die Bestrafung der NS-Täter nach 1945 hatte.
Personen

Heike Stopp Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg; Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Universität Regensburg; 2017 Promotion; seit 2016 Staatsanwältin bei der Bayerischen Justiz.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Journal on European History of Law — 2019, 188–190 (Albrecht Götz von Olenhusen)
In: Zeitschr. f. Neuere RechtsG — 42 (2020), 322–323 (Martin Löhnig)
In: Zeitschr. integrativer europ. RechtsG (ZIER) — https://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-09–2019/ (Albrecht Götz von Olenhusen)
In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht — 168 (2021), 57–61 (Stephan Stübinger)
In: Juristenzeitung — 2019, 196–197 (Monika Frommel)