Rechtswissenschaft

Robert Leo Bergmann

Der ungerechte Austauschvertrag

Die Rechtsfolgen anfänglicher Äquivalenzstörungen am Beispiel des Grundstückskaufvertrages: Ein Korrekturversuch auf rechtsvergleichender Grundlage

139,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
eBook PDF
ISBN 978-3-16-157705-5
lieferbar
Auch verfügbar als:
Wie sollte man rechtlich mit Verträgen umgehen, bei denen ein großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht? Robert Leo Bergmann untersucht dies, nimmt kritisch zur geltenden Rechtslage in Deutschland Stellung und entwickelt durch einen Vergleich mit anderen europäischen Rechtsordnungen einen neuen Lösungsvorschlag.
Robert Leo Bergmann untersucht den Umgang mit Verträgen, bei denen eine schwere anfängliche Äquivalenzstörung besteht. Dabei geht er von der Annahme aus, dass die aktuell im deutschen Recht geltenden Rechtsfolgen keine interessengerechte Lösung des Problems darstellen. Eine rechtsvergleichende Analyse zeigt, dass das deutsche Recht und seine zwingende Totalnichtigkeit in Europa isoliert sind. Auf dieser Grundlage sucht der Autor nach einer neuen Lösung, die sowohl den beiderseitigen Parteiinteressen als auch den Interessen der Allgemeinheit gerecht wird. Schließlich prüft er, ob und wie sich die gefundene Lösung in das bestehende deutsche Rechtssystem einfügen lässt. Dabei werden auch bereits existierende Korrekturvorschläge für die in §138BGB angeordnete absolute Nichtigkeit aus Rechtsprechung und Literatur betrachtet und einer kritischen Würdigung unterzogen.
Personen

Robert Leo Bergmann Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz; 2019 Promotion; Referendariat am Landgericht Heidelberg; derzeit Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltskanzlei.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Banca, borsa e titoli di credito — 75 (2022), 779–780 (Frederico Gasparinetti)