Rechtswissenschaft

Christopher Bilz

Margin of Appreciation der EU-Mitgliedstaaten

Eine Untersuchung im Anwendungsbereich der Grundrechtecharta am Beispiel des Datenschutzgrundrechts, der Religionsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf

2020. XXIV, 426 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 164

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ISBN 978-3-16-159087-0
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Christopher Bilz untersucht das Bestehen und die Reichweite von Spielräumen für die Anwendung nationaler Grundrechte der EU-Mitgliedstaaten bei paralleler Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann dabei für das Unionsrecht maßgebliche Orientierung bieten.
Im grundrechtlichen Mehrebenensystem der Europäischen Union besteht aufgrund des weiten Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte und des unionsrechtlichen Vorrangpostulats ein Bedürfnis nach Geltungserhaltung und Berücksichtigung für die Grundrechte der nationalen Verfassungen. Christopher Bilz untersucht die These, ob die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Doktrin der margin of appreciation auf die Unionsrechtsordnung übertragbar ist. Unter Berücksichtigung der funktionalen und rechtsdogmatischen Entscheidungsrundlagen und auf Basis einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen, exemplarisch ausgewählten Grundrechten arbeitet er Faktoren für das Bestehen und die Reichweite mitgliedstaatlicher Spielräume in Grundrechtsfragen heraus. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Determinierungsgrad des anwendungsbereichseröffnenden sonstigen Unionsrechts zu.
Personen

Christopher Bilz Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Greifswald; 2019 Promotion; seit 2018 Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.
https://orcid.org/0000-0003-3880-5595

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Deutsches Verwaltungsblatt — 136 (2021), 242–244 (Helmut Goerlich)