Rechtswissenschaft

Karl Engisch

Die Kausalität als Merkmal der strafrechtlichen Tatbestände

Unveränderte, um ein Geleitwort ergänzte Broschurausgabe

Unveränderte Broschurausgabe 2021; Erstausgabe; 1931. VII , 87 Seiten (+ 29*).
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ISBN 978-3-16-160203-0
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Aus den Archiven des Verlags: Karl Engischs berühmteste strafrechtsdogmatische Abhandlung. Die Grundgedanken seiner Kausalitätslehre bildeten später die Basis der 'Lehre von der objektiven Zurechnung' und können noch heute für deren Weiterentwicklung fruchtbar gemacht werden.
Vor 90 Jahren veröffentlichte Karl Engisch seine wohl berühmteste strafrechtsdogmatische Abhandlung, die viele Jahre vergriffen war. Die seitenidentische Neuausgabe, versehen mit einem Geleitwort von Ingeborg Puppe, macht diesen zentralen Text wieder zugänglich.
Engisch entwickelt darin eine Lehre von der Kausalität, die im Gegensatz zur damals herrschenden Conditio-sine-qua-non-Formel eine wissenschaftliche Methode zur Feststellung der Beziehung zwischen Einzelursache und Erfolg anhand des wirklichen Kausalverlaufs anbietet. Auf dieser Basis erarbeitet er unter dem Stichwort 'Adäquanz der Erfolgsverursachung' diejenigen Grundgedanken, die sich 30 Jahre später in der Lehre von der objektiven Zurechnung durchsetzen sollten.
Die auch international wahrgenommene Abhandlung Engischs kann noch heute als Schatzkammer für die Weiterentwicklung der Lehre von der objektiven Zurechnung genutzt werden.
Personen

Karl Engisch (1899–1990) Studium der Rechtswissenschaft in Gießen und München (u.a. bei Max Weber); 1929 Habilitation; 1934–46/46–53 Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Heidelberg; 1953–67 Professor für Strafrecht in München; ab 1972 Honorarprofessor an der Universität Heidelberg.

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