Rechtswissenschaft

Martin Will

Die Entstehung der Verfassung des Landes Hessen von 1946

unrevised e-book edition 2021; original edition 2009; 2009. XXVI, 602 Seiten.

Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 63

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ISBN 978-3-16-160399-0
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Martin Will analysiert den teilweise dramatischen Entstehungsprozess der Hessischen Verfassung von 1946, der ältesten in Kraft befindlichen Verfassung Deutschlands. Mit ihrem sozialistisch geprägten Gesellschaftsentwurf steht sie als Antwort auf die Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus in deutlichem Kontrast zum neutralen Text des Grundgesetzes.
Die Hessische Verfassung von 1946 gewährt als älteste in Kraft befindliche Verfassung Deutschlands wertvolle Einblicke in die Ära des staatlichen Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg. Einerseits hat sie in vielen Punkten den Text des späteren Grundgesetzes beeinflusst, andererseits steht sie mit ihrem sozialistischen Gesellschaftsentwurf unter Einschluss weit reichender sozialer Grundrechte und der Sozialisierung ganzer Wirtschaftsbereiche aber auch in deutlichem inhaltlichen Kontrast zum Grundgesetz. Unter Auswertung vieler bisher nicht berücksichtigter Archivquellen zeigt Martin Will, dass Grundlage der Verfassung ein eher neutraler, von Walter Jellinek geprägter Vorentwurf des Vorbereitenden Verfassungsausschusses war. Seine sozialistische Prägung erhielt der Text im Verfassungsausschuss der Verfassungberatenden Landesversammlung, in der SPD und KPD über eine Mehrheit verfügten und zugleich auf eine ihrerseits eher links stehende, von christlich-sozialen Idealen geprägte CDU trafen. Nach langen Bemühungen um eine von allen Fraktionen getragene Verfassung kam es im Verfassungsausschuss schließlich zum Zerwürfnis, woraufhin SPD und KPD ihre sozialistische Programmatik durchsetzten. In letzter Minute wurde schließlich doch noch der historische Verfassungskompromiss zwischen SPD und CDU erzielt, der die sozialistischen Weichenstellungen indes nur eingeschränkt korrigierte. Zudem führte die in nur wenigen Stunden ausgehandelte Vereinbarung zu Formelkompromissen im Verfassungstext, die bis heute – wie zuletzt im Fall der Studienbeitragsentscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs – die Gerichte beschäftigen.
Personen

Martin Will Studium der Rechtswissenschaften, der Geschichts- und Kulturwissenschaften, der Philosophie sowie der Sinologie; 1997 LL.M. (Cambridge); 1999 Promotion zum Dr. iur.; 2007 Habilitation; 2008 Promotion zum Dr. phil.; 2010 Professur für Öffentliches Recht an der Universität zu Köln; 2011 Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der Neuen Technologien sowie Rechtsgeschichte an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden; 2014 Beauftragter der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission beim Bundesministerium der Justiz für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit; 2016 Mitglied des Hessischen Verfassungskonvents.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Nassauische Annalen — 2011, 455–457 (Andreas Hedwig)
In: Staatsanzeiger für das Land Hessen — 2010, 1370 (Stefan Schlotter)
In: Zeitschr. f. Landes- und Kommunalrecht — 2010, 240 (Helmut Berding)
In: Hessisches Jahrbuch f.Landesgesch. — 2011, 197–198 (Johann Zilien)
In: Zeitschr. f. Neuere RechtsG — 2012, 333–335 (Dirk van Laak)
In: Portal für Politikwissenschaft (pw-portal.de) — www.zpol.de (10.03.2010) (Markus Lang)
In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung G — 2011, 973–975 (Gerhard Köbler)
In: Archiv des öffentlichen Rechts — 2011, 500–506 (Wolfgang Hecker)