Rechtswissenschaft

Lorenz Mayr

Der verwerflich handelnde Geschädigte

Rechtsschutzversagung wegen rechts- oder sittenwidrigen Verhaltens im deutschen und englischen Deliktsrecht

unrevised e-book edition 2021; original edition 2015; 2015. XVII, 341 Seiten.

Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung 32

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ISBN 978-3-16-160938-1
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Inwiefern kann das verwerfliche Verhalten des Geschädigten zum Verlust von Schadensersatzansprüchen führen? In seiner rechtsvergleichenden Untersuchung offenbart Lorenz Mayr zahlreiche Parallelen zwischen dem deutschen und dem englischen Recht, zeigt aber auch, dass die Rechtsschutzversagung nur in wenigen Fallgruppen sachlich gerechtfertigt ist.
Kann der Schädiger einem Anspruch aus unerlaubter Handlung den Einwand entgegenhalten, dass der geltend gemachte Schaden auf einem verwerflichen Verhalten des Geschädigten beruht? Im englischen Recht ist die sogenannte »Illegality Defence« zwar grundsätzlich anerkannt, doch sind die Voraussetzungen, die dogmatische Qualifikation und die sachliche Rechtfertigung dieser Rechtsfigur nach wie vor unklar. Im deutschen Recht taucht derselbe Rechtsgedanke unter anderem im Zusammenhang mit der Einschränkung von Verkehrspflichten gegenüber »Unbefugten«, dem Mitverschulden, der unzulässigen Rechtsausübung und dem normativen Schadensbegriff auf. Lorenz Mayr unterzieht die verschiedenen dogmatischen und rechtspolitischen Begründungsmodelle einer rechtsvergleichenden Untersuchung, deckt dabei zahlreiche Parallelen auf und demonstriert anhand von Fallgruppen, dass dem Einwand verwerflichen Verhaltens im Deliktsrecht nur ein sehr beschränkter Anwendungsbereich zukommt.
Für die vorliegende Arbeit wurde Lorenz Mayr mit dem Kulturpreis Bayern 2016 ausgezeichnet.
Personen

Lorenz Mayr Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft in Passau und Oxford; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Passau; seit Oktober 2014 Rechtsreferendar am Landgericht Nürnberg-Fürth.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Versicherungsrecht — 2016, 1095–1096 (Theo Langheid)