Rechtswissenschaft

Lars Berster

Verhaltensnorm und Zeit

Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung

2023. XII, 223 Seiten.

Jus Poenale 22

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ISBN 978-3-16-161890-1
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Eine Kernannahme der heutigen Strafrechtsdogmatik lautet, dass die Verletzung einer rechtlichen Verhaltenspflicht ein notwendiges Element einer jeden Straftat bildet. Lars Berster versucht aufzuzeigen, dass diese Annahme normenontologisch Unmögliches verlangt und unauflösliche dogmatische Brüche nach sich zieht. Im Anschluss entwirft er ein Gegenmodell, das trotz Verzichts auf das Pflichtwidrigkeitsmerkmal wesentliche Teile der hergebrachten Dogmatik zu integrieren vermag.
Zu den tragenden Säulen der heutigen Straftatlehre zählt die Annahme, dass Straftaten die Verletzung rechtlicher Verhaltenspflichten erfordern. Dem widerspricht Lars Berster in seiner vorliegenden Arbeit. Ausgehend von einer Analyse des zeitlichen Seins von Verhaltensnormen zeigt er auf, dass strafbewehrte Verhaltenspflichten zum Tatzeitpunkt regelmäßig nicht zur Entstehung gelangt sein können. Ferner legt er offen, dass die Pflichtverletzung als Straftatelement einen dogmatischen Fremdkörper darstellt, der sich weder in die Unrechtslehren der letzten hundert Jahre, noch in die Dogmatik der Erfolgsdelikte reibungslos einfügen lässt. Abschließend entwirft er eine Straftatlehre jenseits des hergebrachten Verhaltenspflichtdogmas, die die genannten normontologischen und dogmatischen Ungereimtheiten vermeidet, die Erkenntnisschätze der überkommenen Strafrechtsdogmatik jedoch weitgehend zu integrieren vermag.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
I. Die Doppelpoligkeit des Zeitverständnisses
II. Das zeitliche Sein der Verhaltensnorm
III. Bereinigung der Widersprüche

B. Die Verhaltensnorm in der Zeit
I. Einführung
II. Der Rechtspflichtbegriff
III. Keine strafbewehrte Verhaltenspflicht des Täters im Tatzeitpunkt
IV. Die Verhaltenspflichtverletzung als strafrechtsdogmatischer Fremdkörper

C. Neue Perspektiven
I. Primärer Strafzweck
II. Weitere Anforderungen an das Strafurteil
III. Umsetzung der Zwecke im Strafurteil
IV. Konsequenzen für die strafrechtliche Zurechnung
V. Vorteile

D. Fazit in Thesen
Personen

Lars Berster Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Münster und Liège; Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund; Promotion (LMU München); Richterdienst im Land Hessen (Landgericht Kassel); Akademischer Rat a.Z. an der Universität zu Köln; Habilitation (Köln); Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Freiburg, Passau und Köln; derzeit Doppelvertretung der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn und der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup.

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