Rechtswissenschaft
Maria Schlönvoigt
Die einseitige Lösung von völkerrechtlichen Verträgen
Kündigung und Treaty Override aus verfassungsrechtlicher Perspektive
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ISBN 978-3-16-162207-6
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Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets.
1. Teil: Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge
A. Völkerrechtliche Regeln zur Vertragskündigung
B. Verfassungsrechtliche Regeln zur Vertragskündigung
2. Teil: Treaty Override
A. Völkerrechtliche Regeln zum Treaty Override
B. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Treaty Overrides
3. Teil: Die Lösung von bestimmten Arten von völkerrechtlichen Verträgen
A. Gründungsverträge kollektiver Sicherheitssysteme
B. Menschenrechtliche Verträge
C. Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets (insb. der Zwei-plus-Vier-Vertrag)
Zusammenfassung und Schlussbetrachtungen
Inhaltsübersicht
Einführung1. Teil: Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge
A. Völkerrechtliche Regeln zur Vertragskündigung
B. Verfassungsrechtliche Regeln zur Vertragskündigung
2. Teil: Treaty Override
A. Völkerrechtliche Regeln zum Treaty Override
B. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Treaty Overrides
3. Teil: Die Lösung von bestimmten Arten von völkerrechtlichen Verträgen
A. Gründungsverträge kollektiver Sicherheitssysteme
B. Menschenrechtliche Verträge
C. Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets (insb. der Zwei-plus-Vier-Vertrag)
Zusammenfassung und Schlussbetrachtungen