Rechtswissenschaft

Hans Trageser

Das Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen

Untersuchung des § 550 BGB und Reformvorschlag auf der Grundlage eines Rechtsvergleichs mit dem englischen Recht

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ISBN 978-3-16-162361-5
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Welchen Zwecken sollen gesetzliche Formvorschriften bei Mietverhältnissen dienen? Der Rechtsvergleich zwischen dem deutschen und englischen Recht zeigt, dass aus dem englischen common law wichtige Impulse für eine Neuregelung des seit vielen Jahren umstrittenen § 550 BGB gewonnen werden können.
Bereits seit vielen Jahren wird über eine Reform des § 550 BGB diskutiert. Die Formvorschrift für langfristige Mietverträge soll vorrangig sicherstellen, dass sich Erwerber der Immobilie verlässlich über den Inhalt der Mietverträge informieren können. Bei Missachtung der Schriftform können Mietverträge unabhängig von der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. In der Praxis nutzen dies vor allem die Mietvertragsparteien, um sich von unliebsamen Mietverträgen zu lösen. Der Bundesrat hat im Dezember 2019 eine umstrittene Gesetzesreform auf den Weg gebracht und auch das Bundesjustizministerium veröffentlichte im Herbst 2021 einen Reformvorschlag. Es ist jedoch eine grundlegendere Reform des § 550 BGB erforderlich. Hans Trageser zeigt auf Grundlage eines funktionalen Rechtsvergleichs, dass dem englischen common law wichtige Impulse für eine Neuregelung des § 550 BGB entnommen werden können.
Inhaltsübersicht
§ 1 Einleitung
A. Problemstellung
B. Methodik und Gang der Untersuchung

§ 2 Länderbericht Deutschland
A. Doppelter Normzweck des § 550 BGB
B. Schutz der Mietvertragsparteien
C. Schutz des Informationsinteresses potenzieller Erwerber
D. Zusammenfassung

§ 3 Länderbericht England
A. Vorbemerkungen zum englischen Mietrecht
B. Schutz (nur) der Vertragsparteien durch mietrechtliche Formvorschriften
C. Schutz der Mietvertragsparteien
D. Schutz des Informationsinteresses potenzieller Erwerber
E. Zusammenfassung

§ 4 Rechtsvergleich
A. Einheitlicher Lösungsansatz oder Trennung der Schutzzwecke
B. Vergleich des Schutzes der Mietvertragsparteien
C. Vergleich des Schutzes des Informationsinteresses potenzieller Erwerber
D. Bewertung der nationalen Lösungen
E. Zusammenfassung

§ 5 Reform des § 550 BGB
A. Reformbedarf
B. Bisherige Reformvorschläge
C. Eigener Reformvorschlag

§ 6 Schluss
Personen

Hans Trageser Geboren 1993; Duales Studium zum Diplom-Rechtspfleger (FH) an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda; Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Graduate School of International Corporate Strategy Hitotsubashi University in Tokyo; 2020 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung der Goethe-Universität in Frankfurt am Main; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main.
https://orcid.org/0000-0003-1537-2088

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: AnwaltZertifikatOnline Miet- und Wohnungseigentumsrecht — 25 (2023)