Rechtswissenschaft
Roman Schneider
Strafrechtlicher Bildnisschutz in modernen Darstellungsszenarien
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ISBN 978-3-16-162366-0
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Die Relevanz eines strafrechtlichen Bildnisschutzes ist im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung und des neuen Primats sozialer Medien gewaltig. Allerdings ist der Bildnisschutz durch das Strafrecht nicht neu. Die Strafnorm der unerlaubten Verbreitung von Bildnissen existiert im Kunsturhebergesetz bereits seit über 100 Jahren. Doch mit Blick auf die Ubiquität der Bildnisverbreitung in modernen Darstellungsszenarien zeigt sich: Diese wird in der Gesellschaft als sozial übliche Berührung von Persönlichkeitsrechten anderer empfunden und nicht als strafbewehrte Rechtsverletzung. Wie hat ein moderner strafrechtlicher Bildnisschutz unter diesen Vorzeichen auszusehen? Diese Fragestellung bildet den Ausgangspunkt für eine weitreichende Analyse des gesamten Bildnisrechts unter Berücksichtigung aller insoweit relevanten Straftatbestände.
A. Moderne Kommunikationsplattformen: Soziale Netzwerke im Internet
B. Moderne Darstellungstechniken
C. Problemaufriss und weiterer Gang der Darstellung
Kapitel 1: Strukturprinzipien des Rechts am eigenen Bild im Zeitalter moderner Darstellungsszenarien
A. Charakteristika menschlicher Wahrnehmung von Personenbildern
B. Die Entwicklung des Rechts am eigenen Bild
C. Resultierende Strukturprinzipien des Rechts am eigenen Bild
Kapitel 2: Integration des Rechts am eigenen Bild in der modernen Rechtsordnung
A. Vorzeichnung des Rechts am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
B. Verortung des Rechts am eigenen Bild im Grundgesetz
C. Ausgestaltung des strafrechtlichen Schutzes des Rechts am eigenen Bild
D. Der Einfluss der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf das Recht am eigenen Bild
E. Zusammenfassende Schlussfolgerungen zur Integration des Rechts am eigenen Bild in der modernen Rechtsordnung
Kapitel 3: Der Strafrechtliche Bildnisschutz in modernen Darstellungsszenarien de lege lata
A. Das Tatobjekt des Bildnisses im Sinne des § 22 KUG
B. Die Tathandlungen von § 33 KUG
C. Die Einwilligung nach § 22 S. 1 KUG
D. Einwilligungsfreie Veröffentlichungen nach § 23 KUG
Kapitel 4: Der strafrechtliche Bildnisschutz in modernen Darstellungsszenarien de lege ferenda
A. Unzulänglichkeiten des geltenden strafrechtlichen Bildnisschutzes in § 33 KUG
B. Eigener Vorschlag
Schluss
A. Rekapitulation der gewonnenen Erkenntnisse
B. Ausblick zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Repräsentationsschutzes
Inhaltsübersicht
Einführung und Bedeutung des Themas in der modernen MedienlandschaftA. Moderne Kommunikationsplattformen: Soziale Netzwerke im Internet
B. Moderne Darstellungstechniken
C. Problemaufriss und weiterer Gang der Darstellung
Kapitel 1: Strukturprinzipien des Rechts am eigenen Bild im Zeitalter moderner Darstellungsszenarien
A. Charakteristika menschlicher Wahrnehmung von Personenbildern
B. Die Entwicklung des Rechts am eigenen Bild
C. Resultierende Strukturprinzipien des Rechts am eigenen Bild
Kapitel 2: Integration des Rechts am eigenen Bild in der modernen Rechtsordnung
A. Vorzeichnung des Rechts am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
B. Verortung des Rechts am eigenen Bild im Grundgesetz
C. Ausgestaltung des strafrechtlichen Schutzes des Rechts am eigenen Bild
D. Der Einfluss der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf das Recht am eigenen Bild
E. Zusammenfassende Schlussfolgerungen zur Integration des Rechts am eigenen Bild in der modernen Rechtsordnung
Kapitel 3: Der Strafrechtliche Bildnisschutz in modernen Darstellungsszenarien de lege lata
A. Das Tatobjekt des Bildnisses im Sinne des § 22 KUG
B. Die Tathandlungen von § 33 KUG
C. Die Einwilligung nach § 22 S. 1 KUG
D. Einwilligungsfreie Veröffentlichungen nach § 23 KUG
Kapitel 4: Der strafrechtliche Bildnisschutz in modernen Darstellungsszenarien de lege ferenda
A. Unzulänglichkeiten des geltenden strafrechtlichen Bildnisschutzes in § 33 KUG
B. Eigener Vorschlag
Schluss
A. Rekapitulation der gewonnenen Erkenntnisse
B. Ausblick zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Repräsentationsschutzes