Rechtswissenschaft

Martin Morlok

Das Bundesverfassungsgericht und das Geld der Parteien

Die Entscheidungen des BVerfG zur Anhebung der absoluten Obergrenze und zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen: BVerfG, Urteil v. 24. 1. 2023 – 2 BvF 2/18 und Urteil v. 22. 2. 2023 – 2 BvE 3/19

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 78 () / Heft 15-16, S. 677-683 (7)
Publiziert 03.08.2023

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In seinen Entscheidungen zur absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung und zur staatlichen Finanzierung der parteinahen Stiftungen hat sich das BVerfG einmal mehr als Hüter des Parteienwettbewerbs erwiesen. Zu begrüßen sind insbesondere die Anforderungen an Transparenz und Begründung im Gesetzgebungsverfahren, die zur Frage der Obergrenze aufgestellt wurden, aber wohl auf das Parteien-recht insgesamt erstreckt werden können. Das Verhältnis der Parteien zu den ihnen nahestehenden Stiftungen sieht das Gericht weiterhin durch inhaltliche Nähe bei gleichzeitiger Distanz hinsichtlich Aufgaben und Organisation gekennzeichnet. Für das nun notwendige Parteistiftungsgesetz hat es dem Gesetzgeber einen Weg aufgezeigt, verfassungs-feindliche Bestrebungen von der staatlichen Förderung auszuschließen.
Personen

Martin Morlok ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung.