Rechtswissenschaft

Stefan Korioth

Not im Jahrestakt – Verschuldung mit der Schuldenbremse

BVerfG, Urteil v. 15. 11. 2023 – 2 BvF 1/22

Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 79 () / Heft 1-2, S. 43-49 (7)
Publiziert 02.01.2024

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Soziales, Personal, Schuldendienst, Klimaprojekte, Verteidigung, Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, andere Krisen, Infrastruktur – mit Steuereinnahmen allein sind die ausufernden Staatsaufgaben nicht zu finanzieren. Dem Ausweichen in die Notlagenverschuldung und in Sondervermögen zieht das BVerfG jetzt Grenzen. Stefan Korioth unterzieht die Begründung einer kritischen Würdigung. Nicht zuletzt zeigten sich in der Entscheidung die konzeptionellen Schwächen der Schuldenregeln.
Personen

Stefan Korioth Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim, Heidelberg und Bonn; 1990 Zweites Juristisches Staatsexamen in Hamburg; 1990 Promotion und 1996 Habilitation in Bonn; 1996–2000 Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte in Greifswald; seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Kirchenrecht in München.