Rechtswissenschaft

Martin Kment

Rückzug des Umweltrechts in der (vermeintlichen) Gaskrise

BVerwG, Beschluss v. 22. 6. 2023 – 7 VR 3.23

Rubrik: Anmerkung: Europarecht. Verwaltungsrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 78 () / Heft 23, S. 1087-1092 (6)
Publiziert 30.11.2023

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Um nach dem Ausfall russischer Erdgaslieferungen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Versorgung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber bestimmte Vorhaben im Zusammenhang mit Errichtung und Betrieb von Flüssiggas-Terminals von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung befreit. Das BVerwG hält das entsprechende Vorgehen im entschiedenen Fall der Errichtung einer Energietransportleitung für rechtmäßig. Martin Kment analysiert die Begründung und kritisiert unter anderem, dass der Senat als maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung einer Krisenlage im Sinne des § 4 Abs. 1 LNGG denjenigen der behördlichen Entscheidung zugrunde gelegt hat. Auch zeige sich die aktuelle Tendenz, angesichts der Konzentration auf das Klima den Schutz anderer natürlicher Lebensgrundlagen zu vernachlässigen.
Personen

Martin Kment ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht der Universität Augsburg und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Umweltrecht.