Rechtswissenschaft

Klaus Bartels

Umstellung des Bereicherungsausgleichs für Fälle nachteilsfreier Eingriffe in subjektive Rechte

Zugleich ein komparativer Blick auf das Common Law

Jahrgang 224 () / Heft 1, S. 1-37 (37)
Publiziert 20.03.2024

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Nach beinahe einmütiger Ansicht gilt heute: Gerät ein Verhalten mit dem Zuweisungsgehalt eines subjektiven Rechts in Widerspruch, ohne dass der Eingreifende für das dadurch Erlangte einen Behaltensgrund vorweisen kann, so steht dem betroffenen Rechtsinhaber gegen den Eingreifenden die Kondiktion zu (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB). Die lautet meist, aber keineswegs immer auf Wertersatz (§ 818 Abs. 2 Alt. 1 BGB).
Personen

Klaus Bartels ist Professor an der Universität Hamburg.
https://orcid.org/0000-0002-4837-5122