Rechtswissenschaft
Matthias Becker
Verteilung des Selbstbehalts bei »verbundener« Gebäudeversicherung der WEG
BGH, Urteil v. 16. 9. 2022 – V ZR 69/21 (LG Köln)
Jahrgang 78 (2023) / Heft 4,
S. 152-155 (4)
Publiziert 13.02.2023
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, die sowohl Leitungswasserschäden am Gemeinschaftseigentum als auch am Sondereigentum abdeckt, so stellt sich im zweiten Fall die Frage, wer den Selbstbehalt zu tragen hat. Matthias Becker stimmt dem BGH darin zu, dass die Gemeinschaft den Selbstbehalt zu tragen hat, und erörtert die Folgen für die Abwicklung sowie die – vom BGH ebenfalls angesprochenen – Möglichkeiten einer abweichenden Vereinbarung der Verteilung des Selbstbehalts in der Eigentümergemeinschaft.