Rechtswissenschaft

Matthias Becker

Verteilung des Selbstbehalts bei »verbundener« Gebäudeversicherung der WEG

BGH, Urteil v. 16. 9. 2022 – V ZR 69/21 (LG Köln)

Rubrik: Anmerkungen: Bürgerliches Recht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 78 () / Heft 4, S. 152-155 (4)
Publiziert 13.02.2023

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Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, die sowohl Leitungswasserschäden am Gemeinschaftseigentum als auch am Sondereigentum abdeckt, so stellt sich im zweiten Fall die Frage, wer den Selbstbehalt zu tragen hat. Matthias Becker stimmt dem BGH darin zu, dass die Gemeinschaft den Selbstbehalt zu tragen hat, und erörtert die Folgen für die Abwicklung sowie die – vom BGH ebenfalls angesprochenen – Möglichkeiten einer abweichenden Vereinbarung der Verteilung des Selbstbehalts in der Eigentümergemeinschaft.
Personen

Matthias Becker Geboren 1982; 2011 Promotion (Griechische Philologie); 2011–20 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Tübingen und Göttingen; 2017 Promotion (Ev. Theologie); 2019 Habilitation; seit 2020 Professor für Neutestamentliche Theologie an der Universität Heidelberg.
https://orcid.org/0000-0001-6988-5781