Rechtswissenschaft

Christian Jocksch

Das Freigabeverfahren gem. § 246a AktG im System des einstweiligen Rechtsschutzes

89,00 €
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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-152424-0
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Das Freigabeverfahren gem. § 246a AktG ermöglicht Aktiengesellschaften, Hauptversammlungsbeschlüsse trotz schwebender Anfechtungsprozesse zu vollziehen. Christian Jocksch beleuchtet dieses Verfahren aus Perspektive des Zivilprozessrechts. Dabei zieht er aus der Wechselwirkung zwischen Aktien- und Zivilprozessrecht Schlussfolgerungen, die bei einer rein aktienrechtlichen Analyse des Freigabeverfahrens verborgen geblieben wären.
Das Freigabeverfahren gem. § 246a AktG wurde vom Gesetzgeber als Instrument zur Bekämpfung sogenannter 'räuberischer Aktionäre' konzipiert. Das Missbrauchspotential von Anfechtungsklagen soll im Rahmen eines Eilverfahrens überwunden werden können, ohne die Rechtmäßigkeitskontrolle von Hauptversammlungsbeschlüssen aufzuheben. Deshalb hat der Gesetzgeber das Freigabeverfahren strukturell dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Zivilprozessordnung entlehnt. Die prozessualen Probleme des § 246a AktG haben bisher jedoch kaum Beachtung gefunden. Christian Jocksch beleuchtet daher das Freigabeverfahren an der Schnittstelle zwischen Aktien- und Zivilprozessrecht. Aus dem Strukturvergleich mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren zieht er ungewöhnliche Rückschlüsse auf die Voraussetzungen und die Reichweite von Freigabebeschlüssen.
Personen

Christian Jocksch Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2012 Promotion; derzeit Rechtsanwalt in Berlin.

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