Rechtswissenschaft

Das Menschliche im Recht

Gedächtnisschrift für Alexander Hollerbach
Herausgegeben von Urs Kindhäuser, Stephan Kirste, Joachim Lege und Gerhard Robbers

2024. X, 136 Seiten.
59,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
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ISBN 978-3-16-163548-9
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»Das Menschliche im Recht« – ein zentrales Moment für die Haltung Alexander Hollerbachs zu Recht und Rechtswissenschaft. Es zeigt sich für ihn in zwei Facetten: Zum einen ist das Recht ein auf die Menschen bezogenes, durchaus fehlbares Menschenwerk. Zum anderen verlangt gerade die Rechtswissenschaft denen, die sie betreiben, gewisse »menschliche Qualitäten« ab. Der vorliegende Band dokumentiert eine Gedenkveranstaltung zu Ehren von Alexander Hollerbach.
»Das Menschliche im Recht« ist ein zentrales Moment für die Haltung Alexander Hollerbachs zu Recht und Rechtswissenschaft. Es zeigt sich für ihn in zwei Facetten: Zum einen ist das Recht ein auf die Menschen bezogenes, durchaus fehlbares Menschenwerk. Zum anderen verlangt gerade die Rechtswissenschaft denen, die sie betreiben, gewisse »menschliche Qualitäten« ab. Alexander Hollerbach, dem dieser Band gewidmet ist, hat dies seinem rechtsphilosophischen, kirchen- und staatskirchenrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Schaffen zu Grunde gelegt. Die vorliegenden Aufsätze stammen aus einer Gedenkveranstaltung zu seinen Ehren.
Inhaltsübersicht
Das Menschliche in der Rechtsphilosophie
Joachim Lege: Rechtsphilosoph und akademischer Lehrer – Stephan Kirste: Der Mensch im Recht bei Radbruch und Hollerbach – Carola Vulpius: Das Menschliche im Recht. Gedanken einer Richterin – angeregt durch Gustav Radbruch – Franz Reimer: „Mit Theorie nicht begnügen“ – Rechtswissenschaft bei Alexander Hollerbach
Das Menschliche in Staatsrecht und Strafrecht
Anna-Bettina Kaiser: Staatsrechtslehrer und Hesse-Schüler – Martin Hochhuth: Die Einbruchstellen des Menschlichen ins Recht – Bemerkungen nicht nur über Billigkeit und Verhältnismäßigkeit – Urs Kindhäuser: „Ultra posse nemo obligatur“
Das Menschliche im Kirchen- und Staatskirchenrecht
Matthias Jestaedt: Staatskirchenrechtler und Fakultätskollege – Stefan Mückl: Hollerbachs Einfluss auf das kanonische Recht – Jörg Winter: Der Usus legis spiritualis im evangelischen Kirchenrecht als Einbruchstelle für das Liebesgebot
Das Menschliche in der wissenschaftlichen Praxis
Katharina von Koppenfels-Spies: Alexander Hollerbach – Ein Grußwort – Peter Häberle: Zum Gedächtnis an Alexander Hollerbach – Hans Maier: Erinnerungen an einen Freund – Alfred Rinken: Alexander Hollerbach als politischer Professor – Gerhard Robbers: Einige unfertige Gedanken darüber, was das Menschliche im Recht betrifft – Britta Wellnitz: Aktualisiertes Schriftenverzeichnis
Personen

Urs Kindhäuser war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn. Emeritierung 2017.

Stephan Kirste ist ordentlicher Universitätsprofessor für Rechts- und Sozialphilosophie an der Universität Salzburg.

Joachim Lege Geboren 1957; Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld und Freiburg im Breisgau; Rechtsanwalt in Freiburg; Wissenschaftlicher Assistent in Erlangen; 1995 Promotion; 1997 Habilitation; 1998–2003 Professor an der TU Dresden; seit 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte, Rechts- und Staatsphilosophie an der Universität Greifswald.

Gerhard Robbers ist Professor emeritus für Öffentliches Recht an der Universität Trier.

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