Rechtswissenschaft

Oliver Dörr

Der europäisierte Rechtsschutzauftrag deutscher Gerichte

Art. 19 Abs. 4 GG unter dem Einfluß des europäischen Unionsrechts

2003. XVIII, 298 Seiten.

Jus Publicum 96

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Leinen
ISBN 978-3-16-148008-9
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Oliver Dörr geht der Europäisierung der deutschen Rechtschutzgarantie nach und untersucht den grundrechtlichen Anspruch des Einzelnen darauf, die subjektiven Rechte, die ihm das EG-Recht gewährt (z.B. Freizügigkeit, Aufenthalt, Nichtdiskriminierung), vor deutschen Gerichten geltend zu machen.
Die deutsche Verfassungsordnung wird durch die Einwirkung des europäischen Unionsrechts zunehmend europäisiert. Diese bekannte These erörtert Oliver Dörr am Beispiel der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und untersucht sie vor allem auf ihre praktischen Konsequenzen hin. Die durch den 'Integrationshebel' des Grundgesetzes bewirkte Öffnung der nationalen Rechtsordnung verändert die Verfassungsnorm sowohl im Tatbestand als auch in bezug auf die vorgesehene Rechtsfolge, die Gewährleistung effektiven Gerichtsschutzes. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Rechtsschutz zur Durchsetzung von Gemeinschaftsrecht, der vor allem von dessen innerstaatlichem Wirkungsanspruch getragen ist, und deutschem Rechtsschutz zur Abwehr von Gemeinschaftsrecht, der ganz wesentlich an die verfassungsrechtlichen Schranken der europäischen Integration anknüpft. Im ersten Bereich erweist sich Art. 19 Abs. 4 GG als ein wesentliches Instrument zur verfassungsrechtlichen Sanktionierung unmittelbar wirksamen Gemeinschaftsrechts. Er garantiert für alle auf europäischer Ebene gewährten subjektiven Rechte den Rechtsweg zu den nationalen Gerichten und modifiziert zu diesem Zweck die verfassungsrechtlichen Vorgaben für das deutsche Prozeßrecht. Davon betroffen ist in gewissem Umfang auch das Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In seiner Abwehrdimension gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem einzelnen einen effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung der Integrationsschranken des Grundgesetzes. Die Untersuchung zeigt auf, inwieweit deutsche Gerichte in diesem Zusammenhang (noch) zuständig sein können.
Personen

Oliver Dörr ist Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — Jg.59 (2004), H.3, S.140 (Prof.Manfred Zuleeg)
In: Archiv des Völkerrechts — Bd.43 (2005), H.2, S.271ff (Doris König)
In: Thüringer Verwaltungsblätter — Jg.13 (2004), H.6, S.148 (Dr.Heinrich A. Wolff)
In: Die Verwaltung — Bd.37 (2004), H.4, S.574ff (Wolf-R. Schenke)