Rechtswissenschaft

Juliane Hettche

Die Beteiligung der Legislative bei Vorbehalten zu und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen

2018. XXIV, 365 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 140

119,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-155841-2
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Nach dem Grundgesetz schließt die Exekutive völkerrechtliche Verträge unter Beteiligung der Legislative ab. Doch ist die Legislative auch bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zu beteiligen? Diese Frage beantwortet Juliane Hettche durch Auslegung der Regelungen des Grundgesetzes.
Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem nationalen Gesetzgeber überlassen waren. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge erfolgt nach dem Grundgesetz durch die Exekutive unter Beteiligung der Legislative. Zur Beteiligung der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen enthält das Grundgesetz keine explizite Regelung. Juliane Hettche legt die vorhandenen Regelungen des Grundgesetzes nach Wortlaut, Historie, Systematik und Teleologie aus. Sie überträgt die Grundsätze, die das Zusammenwirken von Legislative und Exekutive im Innenverhältnis prägen, auf das Außenverhältnis. Daraus leitet sie sowohl Zustimmungs- als auch Initiativrechte der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen her.
Personen

Juliane Hettche Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Uppsala; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der juristischen Fakultät Heidelberg; Master of Laws (LL.M.) in International Tax an der NYU School of Law; Rechtsanwältin in Frankfurt a.M.; seit 2017 Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Archiv des Völkerrechts — 2018, 514–517 (Robert Frau)