Rechtswissenschaft

Nicole Krellmann

Die Doppelte Rechtskraft im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Rechtfertigung und Folgen einer abschließenden gerichtlichen Feststellung der Mängel eines Planfeststellungsbeschlusses bei möglicher Heilung durch ergänzendes Verfahren

2024. XIX, 333 Seiten.

Schriften zum Infrastrukturrecht 30

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-162516-9
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Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, stellt das Gericht seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest und ermöglicht damit eine nachträgliche Fehlerheilung durch ergänzendes Verfahren. Das Urteil entfaltet besondere Rechtskraftwirkungen, die im gerichtlichen Verfahren zu erheblichen Veränderungen führen und eine Vielzahl von Fragen aufwerfen.
Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, hebt das Gericht ihn regelmäßig nicht auf. Vielmehr stellt es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest und ebnet damit den Weg in ein ergänzendes Verfahren, in dem sich die Fehler nachträglich beheben lassen. Der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit misst das Bundesverwaltungsgericht besondere Rechtskraftwirkungen bei. In positiver Hinsicht werden die festgestellten Fehler mit Rechtskraft ausgestattet. In negativer Hinsicht soll verbindlich feststehen, dass die Entscheidung keine weiteren Fehler enthält. Diese als Doppelte Rechtskraft bezeichnete Rechtsfigur wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Nicole Krellmann untersucht, ob und wie sich die Doppelte Rechtskraft rechtfertigen lässt und nimmt die Schwierigkeiten in den Blick, die diese den Gerichten sowohl im Verfahren gegen den ursprünglichen als auch gegen den korrigierten Planfeststellungsbeschluss bereiten kann.
Personen

Nicole Krellmann Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster und der Université Panthéon-Assas, Paris; 2016 Erstes Staatsexamen; Juristischer Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin; 2019 Zweites Staatsexamen; 2023 Promotion; Rechtsanwältin in Berlin.
https://orcid.org/0009-0006-8436-6852

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