Rechtswissenschaft

Thomas Mann

Die öffentlich-rechtliche Gesellschaft

Zur Fortentwicklung des Rechtsformenspektrums für öffentliche Unternehmen

2002. XIX, 423 Seiten.

Jus Publicum 93

139,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-147796-6
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Die Organisationsprivatisierung öffentlicher Unternehmen, besonders in Bereichen der Daseinsvorsorge, geht mit strukturellen rechtlichen Einwirkungs- und Steuerungsverlusten einher. Thomas Mann zeigt die rechtlichen Ursachen dieser Verluste auf und entwickelt dogmatische und rechtspolitische Lösungsansätze.
Die von einer Euphorie der Ausgliederung geprägte Privatisierungsdiskussion hat bisher einen wichtigen Teilaspekt vernachlässigt. Im Zentrum dieser Untersuchung steht deshalb das Organisationsrecht öffentlicher Unternehmen, also verselbständigter Verwaltungseinheiten, deren sich der Staat oder eine Gemeinde bedient, um »öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten« (§ 7 Abs. 1 S.2 BHO) zu erfüllen. Thomas Mann erarbeitet die durch das Grundgesetz vorgegebenen Organisations- und Strukturdirektiven für die Rechtsformgestaltung öffentlicher Unternehmen. Außerdem untersucht er mit Blick auf das unterverfassungsrechtliche Recht, inwieweit der verfügbare Kanon öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsformen diesen Direktiven zu entsprechen vermag. Um den hierbei zutage tretenden Defiziten entgegensteuern zu können, werden im dritten Teil Lösungsansätze präsentiert.
Der dogmatische Ansatz, der auf die Herausbildung eines Verwaltungsgesellschaftsrechts abzielt, wird verworfen. Der Autor plädiert für eine Konturierung einer eigenständigen Rechtsform öffentlicher Unternehmen auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und entwirft deren mögliche Organisationsstruktur.
Personen

Thomas Mann Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft in Bochum; 1991 Promotion; 2001 Habilitation; 2001 Professor an der Universität Bochum; seit 2002 Professor an der Universität Göttingen.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschr.f.Oeff.u.gemeinw.Untern. — Bd.26 (2003), H.3, S. 326f (Günter Püttner)
In: Journal f.Rechtspolitik — 2003, H.4, S. 281