Rechtswissenschaft
Paula Johanna Zschoche
Haftung der Gewerkschaft für Arbeitskämpfe
109,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-162137-6
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Arbeitskämpfe verursachen Schäden. Zumindest der betroffene Arbeitgeber kann bei einem rechtswidrigen Arbeitskampf Schadensersatz von der Gewerkschaft verlangen. Die zahlreichen Erklärungsversuche aus der Vergangenheit können jedoch viele Detailfragen nicht beantworten: Warum haften Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf unterschiedlicher Grundlage? Und müssen auch Aktivisten, die politische Streiks organisieren, die Schäden ersetzen? Paula Johanna Zschoche bewertet nach eingehender Auswertung des Forschungsstandes die Haftungsfrage grundlegend neu. Denn die besondere Rolle der kampfführenden Verbände stellt ein spezielles Gestaltungsrecht dar, das zu einer Sonderverbindung mit den Vertragsparteien führt. Auf diese Weise bettet sie die Haftung für Arbeitskämpfe in ein privatrechtliches Verständnis des Arbeitskampfes ein.
A. Die unzulängliche Erfassung des Arbeitskampfes als verfassungsmäßig erlaubtes Druckmittel
B. Die fragwürdige Begründung der Haftung für rechtswidrige Arbeitskämpfe über das »Recht am Gewerbebetrieb“
Teil 2: Haftung als Reaktion auf die Verletzung subjektiver Rechte
A. Das Privatrecht als Rechtszuweisungsordnung
B. Die begrenzte Tragfähigkeit anderer deliktischer Haftungsbegründungen
C. Die Entwicklung der Haftung aus relativen Rechten
D. Rechtfertigung tatbestandsmäßiger Rechtsverletzungen
Teil 3: Die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs
A. Verschuldensmaßstab
B. Rechtsfolge: Ausgleich von adäquat kausal verursachten Schäden
C. Zur Frage einer Haftungsbegrenzung
D. Exkurs: Die gesamtschuldnerische Haftung der Verbandsmitglieder
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Inhaltsübersicht
Teil 1: Zum herrschenden Verständnis des Arbeitskampfes und seiner RechtsfolgenA. Die unzulängliche Erfassung des Arbeitskampfes als verfassungsmäßig erlaubtes Druckmittel
B. Die fragwürdige Begründung der Haftung für rechtswidrige Arbeitskämpfe über das »Recht am Gewerbebetrieb“
Teil 2: Haftung als Reaktion auf die Verletzung subjektiver Rechte
A. Das Privatrecht als Rechtszuweisungsordnung
B. Die begrenzte Tragfähigkeit anderer deliktischer Haftungsbegründungen
C. Die Entwicklung der Haftung aus relativen Rechten
D. Rechtfertigung tatbestandsmäßiger Rechtsverletzungen
Teil 3: Die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs
A. Verschuldensmaßstab
B. Rechtsfolge: Ausgleich von adäquat kausal verursachten Schäden
C. Zur Frage einer Haftungsbegrenzung
D. Exkurs: Die gesamtschuldnerische Haftung der Verbandsmitglieder
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse