Rechtswissenschaft

Handbuch des Deutschen Staatsrechts

Band 1/2
Hrsg. v. Gerhard Anschütz u. Richard Thoma, mit einer Einf. v. Walter Pauly

Unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1930/1932; 1998. XXXVIII, 1499 Seiten (Bd 1: XIX,708 , Bd 2: XIX,791 S.).
199,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-147011-0
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Das 'Handbuch des Deutschen Staatsrechts' erschien am Ende der Weimarer Republik und gilt als Klassiker. Heute dokumentiert es nicht nur den Stand der damaligen Forschung, sondern erlaubt auch erhellende Vergleiche mit dem Bonner Grundgesetz.
Das in der Zeit von 1930–1932 in mehreren Lieferungen erschienene Handbuch des Deutschen Staatsrechts ist ein 'Klassiker'. Es ist seit vielen Jahren vergriffen und wird jetzt als unveränderter Nachdruck wieder zugänglich gemacht. Dem Nachdruck hinzugefügt ist eine Einführung von Walter Pauly, die die Entstehungsgeschichte des Handbuches näher beleuchtet und dessen bleibenden Wert unterstreicht.

»Indem das Handbuch nicht nur die Summe des geltenden Staatsrechts in Reich und Ländern zieht, sondern überdies Debatten der geschilderten Art teils dokumentiert, teils selbst bestreitet, leistet es einen bleibenden Beitrag zum Verständnis des Typus parlamentarisch-rechtsstaatlicher Verfassung. In Bereichen, in denen sich die Weimarer Reichsverfassung und das Bonner Grundgesetz weitgehend entsprechen, ist das Handbuch dogmengeschichtlich von hohem Wert. Die Stoffbehandlung des Handbuches besticht dabei insbesondere durch den nahezu vollständigen Verzicht auf Abwägungsformeln. In Bereichen hingegen, in denen sich beide Verfassungsordnungen deutlich unterscheiden, wie etwa hinsichtlich plebiszitärer Elemente, vermittelt das Handbuch Einsichten in abweichende Gestaltungsmöglichkeiten, die zum Teil wieder ausgeschöpft werden könnten. Vor allem aber ist das Handbuch heute ein zentrales Dokument deutscher Verfassungs- und Wissenschaftsgeschichte im zwanzigsten Jahrhundert.«
Walter Pauly in der Einführung
Personen

Gerhard Anschütz Keine aktuellen Daten verfügbar.

Richard Thoma 1900 Promotion; 1906 Habilitation; 1911 – 1928 Lehrstuhl in Heidelberg und 1928 – 1945 in Bonn; zusammen mit Gerhard Anschütz Herausgeber des Handbuchs des Deutschen Staatsrechts (2 Bde., 1930/1932); 1948/49 Berater und Gutachter des Parlamentarischen Rates.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristische Schulung — (1999), Nr. 6, S. XLII (Prof.Dr.H-W. Arndt)
In: Der Landkreis — (1999), Nr. 5 (Prof.Dr. Henneke)
In: Europäische Zeitschr.d.öff.Rechts — Vol. 11, (1999), Nr. 3, S. 1409ff. (S. Anastasyadis)
In: Jahrbuch Extremismus & Demokratie — Jg. 11, (1999), S. 442 (Titelmeldung)
In: Staatsanzeiger für das Land Hessen — (1998), Nr. 6, S. 440 (Dr. Herbert Günther)