Rechtswissenschaft

Jan Busche

Privatautonomie und Kontrahierungszwang

1999. XXIV, 722 Seiten.

Jus Privatum 40

194,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-147216-9
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Jan Busche entwickelt den Kontrahierungszwang als Institut des allgemeinen Vertragsrechts. Dabei stellt er die Bedeutung der rechtlichen Regelungen für die aktuelle Deregulierung in Energiewirtschaft und Telekommunikation dar.
Jan Busche stellt den Standort und die Bedeutung des Kontrahierungszwangs in der modernen Privatrechtsordnung dar. Er geht davon aus, daß die reale Grundlage der individuellen Selbstbestimmung, nämlich die wirtschaftliche und intellektuelle Selbstbestimmungsfähigkeit des Individuums, vielfach gestört ist. Dagegen setzt das Funktionsprinzip der von der Rechtsordnung anerkannten Privatautonomie voraus, daß kein Individuum von der Möglichkeit der Selbstbestimmung ausgeschlossen sein darf. Das gilt insbesondere für die Vertragsfreiheit als wichtigster Erscheinungsform der Privatautonomie. Vor diesem Hintergrund entwickelt Jan Busche den allgemeinen Kontrahierungszwang als Rechtsinstitut und immanenten Baustein des Vertragsrechtssystems. Daneben und in Abgrenzung dazu analysiert er aktuelle Regelungskomplexe des besonderen Kontrahierungszwangs.
Inhaltsübersicht
I. Privatautonomie und Kontrahierungszwang im System des Privatrechts
Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes – Theorie der Privatautonomie – Vertragsfreiheit als Teil der Privatautonomie – Bindung der Vertragsbegründungsfreiheit durch Kontrahierungszwang
II. Der allgemeine Kontrahierungszwang
Allgemeiner Kontrahierungszwang und Präponderanz vertraglicher Selbstbestimmung – Allgemeiner Kontrahierungszwang und Anspruchssystem des BGB – Allgemeiner Kontrahierungszwang: Konturen eines privatrechtlichen Rechtsinstituts
III. Der besondere Kontrahierungszwang: Struktur und Funktion
Ergänzende Vertragsbegründungskontrolle durch Deliktsrecht – dargestellt am Beispiel der Wirkung spezieller Gleichheitssätze
IV. Der besondere Kontrahierungszwang in Spezialgesetzen
Verbot der Behinderung und Diskriminierung – Anschluß- und Versorgungspflicht im Energierecht – Abnahmepflicht nach dem Stromeinspeisungsgesetz – Besonderer Kontrahierungszwang in Spezialgesetzen: Strukturen und Funktionen
V. Kontrahierungszwang im Lichte der (De-)Regulierung einzelner Wirtschaftsbereiche am Beispiel des Zugangs zu 'Netzwerken'
Energiewirtschaft – Telekommunikation – Bankdienstleistungen
VI. Allgemeiner und besonderer Kontrahierungszwang im System des Privatrechts
Relativität der Vertragsbegründungsfreiheit – Allgemeiner Kontrahierungszwang und Institution des Vertrages: Die actio ad contrahendo
Personen

Jan Busche Juristen, Wirtschaftswissenschaftler; Wirtschaftsverbände; Behörden der Wettbewerbsaufsicht; Energieaufsichtsbehörden; entsprechende Institute und Bibliotheken.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Oesterr.Recht d.Wirtschaft — Jg.18,(2000), Nr. 7
In: Versorgungswirtschaft — 52, (2000), Nr. 6, S. 142
In: Zeitschr.f.Verkehrsrecht — Jg.11 (2000) (Karl-Heinz Danzl)