Rechtswissenschaft

Martin Löhnig

Rechtsvereinheitlichung trotz Rechtsbindung

Zur Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen 1879–1899

2012. IX, 104 Seiten.
54,00 €
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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-151990-1
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1879 wurde im Deutschen Reich das Reichsgericht als reichseinheitliches Höchstgericht eingeführt. Ein reichseinheitliches Zivilrecht trat jedoch erst mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 in Kraft. Wie ist das Reichsgericht mit der Rechtszersplitterung umgegangen?
Mit dem am 1. Oktober 1879 in Leipzig eröffneten Reichsgericht wurde im Deutschen Reich ein reichseinheitliches Höchstgericht eingeführt. Mit der Schaffung dieses Gerichts korrespondierte jedoch nicht die Schaffung eines reichseinheitlichen Zivilrechts. Das bis heute geltende Bürgerliche Gesetzbuch trat vielmehr erst zum 1. Januar 1900 an die Stelle zahlreicher Partikularrechte und des Gemeinen Rechts. Martin Löhnig untersucht, wie das Reichsgericht mit dieser Rechtszersplitterung umgegangen ist. Hat das Gericht die Rechtsvielfalt bewahrt? Oder hat es Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung betrieben und dadurch zur inneren Reichsgründung beizutragen versucht? Und falls ja, mit welchen Mitteln und in welchen Bereichen?
Personen

Martin Löhnig ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg.
https://orcid.org/0000-0002-4616-1905

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Germanistische Abteilung) — 2015, 678–681 (Heinz Mohnhaupt)
In: Zeitschr. f. Neuere RechtsG — 2013, 151–152 (Hans Schulte-Nölke)