Rechtswissenschaft

Anne Marleen Könneke

Unionsrechtsperson

Rekonstruktion der institutionellen Autonomie der Europäischen Union

94,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-163304-1
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Das primärrechtliche Unionsorganisationsrecht stellt nicht nur eine autonome Rechtsordnung dar, sondern konstituiert die Europäische Union zugleich als autonome Rechtsperson. Der EuGH garantiert diese institutionelle Autonomie der EU, indem er ihre Kompetenzen und Organe gegenüber mitgliedstaatlichen wie völkervertraglichen Übergriffen abschirmt.
Über die Rechtsnatur der Europäischen Union ist viel geschrieben worden. Im Gegensatz zur normativen Autonomie der Unionsrechtsordnung bildete die institutionelle Autonomie der Union dabei bislang einen blinden Fleck. Ihre institutionelle Autonomie erlangt die EU durch ihre eigenen Kompetenzen und eigenen Organe, die wiederum Bestandteil des Unionsorganisationsrechts und damit der autonomen Unionsrechtsordnung sind. Auf diese Weise konstituiert das Unionsorganisationsrecht die Europäische Union nicht nur als Rechtsperson, sondern als autonome Unionsrechtsperson. Der EuGH garantiert diese institutionelle Autonomie der EU in zahlreichen Rechtsprechungslinien, die sich bis in die 1950er Jahre zurückverfolgen lassen. Besonders die Entscheidungen zur Inanspruchnahme der Unionsorgane durch völkerrechtliche Abkommen illustrieren, auf welche Weise die Union ihren institutionellen Selbststand bewahrt.
Inhaltsübersicht
§ 1 – Einleitung

Erster Teil: Die institutionelle Autonomie der Europäischen Union in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
§ 2 – Organisationsrechtliche Grundlegungen
§ 3 – Die institutionelle Autonomie der Europäischen Union

Zweiter Teil: Die völkervertragliche Inanspruchnahme der Unionsorgane zwischen Gefährdung und Garantie der institutionellen Autonomie der Europäischen Union
§ 4 – Die völkervertragliche Inanspruchnahme der Unionsorgane in Rechtsprechung und Literatur
§ 5 – Unionsprimärrechtliche Grundlagen der Garantie der institutionellen Autonomie der Europäischen Union im Fall der völkervertraglichen Inanspruchnahme der Unionsorgane
§ 6 – Inanspruchnahme der Unionsorgane durch eigene völkerrechtliche Abkommen der Europäischen Union
§ 7 – Inanspruchnahme der Unionsorgane durch interne Abkommen der Mitgliedstaaten

Dritter Teil: Die Akzessorietät des Unionsrechts als Spiegelbild der institutionellen Autonomie der Europäischen Union
§ 8 – Akzessorische Rechtswirkung des Unionsrechts im Völkervertragsrecht kraft Inanspruchnahme der Unionsorgane
Personen

Anne Marleen Könneke Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; 2019 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2023 Promotion ebendort; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.

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