Law

Johannes Meier

Investition in Krypto-Währungen (Bitcoin/ Ether) im Spannungsfeld zwischen Auftrag, GoA und Gefälligkeit

OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 19. 4. 2023 – 13 U 82/22

Section: Anmerkung: Bürgerliches Recht
JuristenZeitung (JZ)

Volume 78 () / Issue 14, pp. 669-673 (5)
Published 14.07.2023

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Das OLG Frankfurt a. M. hatte über einen Anspruch auf Schadensersatz zu entscheiden, nachdem der der Beklagte – als »Freundschaftsdienst« – für den Kläger eine hohe Geldsumme in Kryptowährungen investiert und sich eine konkrete Transaktion als ungünstig erwiesen hatte. Johannes Meier stimmt dem OLG, das die Klage abgewiesen hat, nur im Ergebnis zu und erörtert unter anderem das Verhältnis von Gefälligkeitsverhältnissen und Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677ff. BGB).
Authors/Editors

Johannes Meier Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg; 2016 Erste Juristische Prüfung; 2018 Promotion; derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung (Anglo-Amerikanische Abteilung) und am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) der Philipps-Universität Marburg und Rechtsreferendar beim OLG Frankfurt am Main.