Law

Andreas Sesing-Wagenpfeil

Nutzungsherrschaft als Gegenstand des Verbreitungsrechts

Zugleich ein Beitrag zur Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf »unverkörpert« übertragene Werke

Volume 14 () / Issue 2, pp. 174-199 (26)
Published 12.08.2022

Der Streit um die »digitale Erschöpfung« ist heute, etwa 15 Jahre nach den ersten Gerichtsentscheidungen zur Handelbarkeit »gebrauchter« Softwarelizenzen in Deutschland, ebenso hinlänglich bekannt wie die Argumente der widerstreitenden Ansichten. Nach der Entscheidung des EuGH vom 19. 12. 2019 in Sachen »Tom Kabinet« scheint die Messe gelesen, der Handel mit »gebrauchten« digitalen Inhalten passé. Zugleich enthält die Entscheidung auch, wie es bei richtungsweisenden Judikaten durchaus üblich ist, noch eine kleine und bislang nur vereinzelt beachtete Hintertür. Deren Durchschreiten erfordert freilich eine dogmatische Eintrittskarte in Form eines stimmigen Gesamtkonzepts, um die elektronische Übertragung digitaler Inhalte als Verbreitung einordnen zu können. Der nachfolgende Beitrag, der auf der Dissertation des Verfassers beruht, skizziert hierfür eine Blaupause: Das Konzept, die faktische Nutzungsherrschaft über ein Werkexemplar als maßgeblichen Verbreitungsgegenstand anzusehen, erscheint vielversprechend, um mithilfe einer für sämtliche Schutzgegenstände einheitlichen Auslegung von Verbreitungsrecht und Erschöpfungsgrundsatz zu interessengerechten Ergebnissen für digitale Gebrauchtmärkte zu gelangen.
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