Law

Nils Schaks

Prozesskostenhilfe für juristische Personen: Der lange Schatten von 1933

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 78 () / Issue 15-16, pp. 702-710 (9)
Published 03.08.2023

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Die Interpretation der Vorschriften über Prozesskostenhilfe für juristische Personen folgt immer noch im Wesentlichen der Begründung der Reichsregierung aus dem Oktober 1933 und widerspricht dem Grundsatz des Individualrechtsschutzes unter der Geltung des Grundgesetzes. Diese »vorkonstitutionelle Restante« führt zu einer unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Beschränkung juristischer Personen bei ihremZugangzuGericht.
Authors/Editors

Nils Schaks Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam, der Université Paris X-Nanterre sowie der Humboldt-Universität zu Berlin; 2004 Erstes Staatsexamen; 2007 Promotion (FU Berlin); Rechtsreferendariat am Kammergericht, Berlin; Rechtsanwalt in Düsseldorf; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Sozialrecht der Freien Universität zu Berlin; Juniorprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Mannheim; 2021 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Life Sciences-Recht an der Universität Basel.
https://orcid.org/0000-0002-1515-0998