Rechtswissenschaft

Susanne Lilian Gössl

Grundrechte und IPR

Von beidseitigem Desinteresse zu höflicher Aufmerksamkeit – und zu angeregtem Austausch?

Jahrgang 87 () / Heft 4, S. 728-747 (20)
Publiziert 13.11.2023

Das Verhältnis des Verfassungsrechts zum Kollisionsrecht wird seit langer Zeit diskutiert, insbesondere, wenn Entscheidungen des BVerfG in international-privatrechtlichen Fragen anstehen oder ergehen. Den jüngsten Anlass, dieses Verhältnis neu zu reflektieren, bietet die Entscheidung des BVerfG zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Dieser Beitrag zeichnet die Entwicklung der Diskussion nach, die zunächst davon ausging, dass das Kollisionsrecht als wertneutrales Zuordnungsrecht verfassungsrechtlich unbedeutend ist. Grundrechte konnten, dies war die Erkenntnis der ersten BVerfG-Entscheidungen, höchstens im ordre public-Vorbehalt relevant werden. Ausländisches Recht wurde durch die Witwenrenten-Entscheidung aufgewertet, da es den Schutzbereich inländischer Grundrechte erweitern kann. Letztendlich bekräftigte das BVerfG, dass das IPR wie auch das gesamte Privatrecht als Teil der gesamten Rechtsordnung an die Grundrechte gebunden ist und zugleich die verfassungsrechtlichen Garantien mit ausgestaltet. Dennoch bleiben viele dogmatisch spannende Fragen, etwa der Charakter ausländischen Rechts in der Rechtsprechung des BVerfG, offen, die Raum für zukünftige Forschung und zukünftigen Austausch bieten.
Personen

Susanne Lilian Gössl Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Neapel; LL.M.-Studium in New Orleans (Tulane); 2013 Promotion (Köln); Referendariat in Hamburg, Washington D.C. und Santiago de Chile; Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Habilitandin und Akademische Rätin am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Universität Bonn; Inhaberin des Lehrstuhls für deutsches, ausländisches und Internationales Privatrecht und das Recht der Digitalisierung und Direktorin des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bonn.
https://orcid.org/0000-0002-2585-4614