Rechtswissenschaft

Hans Hanau

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Schranke privater Gestaltungsmacht

Zu Herleitung und Struktur einer Angemessenheitskontrolle von Verfassungs wegen

2004. XIV, 163 Seiten.

Jus Privatum 89

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Leinen
ISBN 978-3-16-148257-1
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Hans Hanau untersucht Bedeutung und Leistungsfähigkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die Inhaltskontrolle von privatrechtlichen Verträgen. Auf Basis einer verfassungsrechtlichen Herleitung zeigt er, welche universelle Rolle dieses Prinzip bei der Beurteilung bislang kategorial getrennter Bereiche, vom bürgerlichen Recht über das Arbeitsrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht spielt.
Hans Hanau befaßt sich mit dem wesentlichen Aspekt einer Angemessenheitskontrolle im Privatvertragsrecht: dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ausgehend von der Diskussion um die Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zeigt er zunächst anhand eines verfassungsrechtlichen Ansatzes, daß der Streit um die sog. Drittwirkung der Grundrechte um ein Scheinproblem kreist. Denn die zunächst für das öffentliche Recht entwickelte grundrechtliche Schutzdogmatik – mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als zentralem Element – gilt im Grundsatz gleichermaßen gegenüber der staatlichen Sanktionierung privatheteronomer Gestaltungen. Art und Umfang der Kontrolle unterscheiden sich allein durch Art und Umfang des Beitrags, den der Betroffene selbst zur Erzeugung der Rechtswirkung geleistet hat, der er nunmehr ausgesetzt ist. Bislang kategorial getrennte Bereiche entpuppen sich damit als Teil eines zusammenhängenden Kontrollspektrums mit abgestufter Kontrollintensität. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hat dabei einen doppelten Zweck: Als Element der iustitia commutativa erlaubt es zum einen die Grenzen der Selbstbindung des Betroffenen festzustellen. Als Element der iustitia protectiva gewährleistet es zum anderen die Bestimmung der Schranken eingreifender privater Gestaltungsmacht.
Personen

Hans Hanau Geboren 1962; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M. und Tübingen; 1993 Promotion; 2002 Habilitation; seitdem Vertretungsprofessuren in Erfurt, Freiburg und Darmstadt.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Banca, borsa e titoli di credito — 2006, 312–313
In: Recht der Arbeit — 2006, H.1, S.62f (Thomas Dieterich)
In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2007, 1034
In: Der Staat — 2006, 440–441 (Matthias Ruffert)