Rechtswissenschaft

Johanna C. Gabler

Letzterkenntnis und Letztentscheidung im materialen Verfassungsstaat

Lehren aus der kanadischen Notwithstanding Clause für die deutsche Debatte über das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und parlamentarischem Gesetzgeber beim Grundrechtsschutz

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ISBN 978-3-16-163296-9
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Das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und parlamentarischem Gesetzgeber ist ein immer wiederkehrendes Thema des materialen Verfassungsstaates. Durch eine Betrachtung der kanadischen Verfassungsordnung, insbesondere der Notwithstanding Clause, können neue Perspektiven für die deutsche Diskussion gewonnen werden.
Das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und parlamentarischem Gesetzgeber ist ein immer wiederkehrendes Thema des materialen Verfassungsstaates. Auch nach gut siebzig Jahren bundesdeutscher Verfassungsgerichtsbarkeit ist das Thema keineswegs ausdiskutiert. Johanna C. Gabler nähert sich dem klassischen Streitthema mit einem verfassungsvergleichenden Ansatz und nimmt hierfür das kanadische Verfassungsrecht in den Blick. Dabei arbeitet sie nicht nur die im deutschen Verfassungsdiskurs bislang weitgehend unbekannte Notwithstanding Clause in deutscher Sprache auf, mit der der kanadische Gesetzgeber seine Gesetze auch »unbeschadet« bestimmter Grundrechte in Kraft setzen kann. Das kanadische Verfassungsrecht dient auch als Ausgangspunkt für einen rechtstheoretisch fundierten Zugang zum Problem des Verhältnisses von Verfassungsgerichtsbarkeit und parlamentarischem Gesetzgeber. Dieser bietet das Potenzial, die bislang in der deutschen Verfassungsrechtsprechung und Literatur vertretenen Ansätze auf ein tragfähiges Fundament stellen zu können.
Inhaltsübersicht
Einführung
A. Gegenstand der Untersuchung und Forschungsfrage
B. Methodischer Ansatz und begriffliches Vorverständnis
C. Gang der Untersuchung

1. Teil: Das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Gesetzgeber im Mehrebenensystem des deutschen Grundrechtsschutzes
A. Das Verhältnis von BVerfG und parlamentarischen Gesetzgebern beim Grundrechtsschutz nach dem GG
B. Das Verhältnis der Landesverfassungsgerichte zum parlamentarischen Landesgesetzgeber beim Grundrechtsschutz durch die Landesverfassungen
C. Das Verhältnis der parlamentarischen Gesetzgeber zum EuGH beim Grundrechtsschutz durch die GRCh
D. Fazit: Das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und parlamentarischem Gesetzgeber beim Grundrechtsschutz als zeitloses Kernproblem des deutschen Verfassungsrechts

2. Teil: Das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Gesetzgeber im kanadischen Grundrechtsschutzsystem
A. Rechtsquellen und Dogmatik des kanadischen Grundrechtsschutzes
B. Die Rollen des parlamentarischen Gesetzgebers und der Verfassungsgerichtsbarkeit beim Grundrechtsschutz
C. Die Notwithstanding Clause
D. Die verfassungsrechtliche Konzeption der Rollen von Verfassungsgerichtsbarkeit und parlamentarischem Gesetzgeber beim Grundrechtsschutz
E. Die Legitimation der kanadischen Verfassungsgerichtsbarkeit
F. Die Debatte über die Grenzen der kanadischen Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber dem kanadischen Gesetzgeber beim Grundrechtsschutz
G. Fazit: Das Verhältnis von parlamentarischem Gesetzgeber und Verfassungsgerichtsbarkeit beim Grundrechtsschutz in Kanada

3. Teil: Lehren für die deutsche Diskussion zum Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und parlamentarischem Gesetzgeber beim Grundrechtsschutz
A. Die kanadische Verfassungsordnung als geeignete Referenzordnung
B. Die Disjunktion von Letzterkenntnis und Letztentscheidung nach kanadischem Vorbild als Denkanstoß für die deutsche Diskussion
C. Die Disjunktion von Letzterkenntnis und Letztentscheidung als Denkanstoß für die Ebene des landesverfassungsrechtlichen sowie des supranationalen Grundrechtsschutzes
D. Fazit

Fazit und Schlussbemerkung
Personen

Johanna C. Gabler Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Wiesbaden und Montréal; 2018 Master in Betriebswirtschaftslehre; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien sowie Rechtsgeschichte der EBS Law School, Wiesbaden; 2023 Promotion (Dr. iur.); Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden.

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