BGH, Beschluss v. 24. 9. 2019 - VI ZB 39/18 (OLG Frankfurt am Main).
 Section: Entscheidungen: Bürgerliches Recht 
    Published 02.03.2020 
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-   10.1628/jz-2020-0081
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 Das Urteil des BGH dreht sich um die Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß § 14 Abs. 3 TMG bei anonymen Rechtsverletzungen im Internet. Thomas Hoeren und Philipp Greguhn (JZ 2020, 266) stimmen den Ausführungen zur (internationalen) Zuständigkeit sowie zum Verhältnis von TMG und Datenschutzgrundverordnung zu. Die Einbeziehung anderer »Diensteanbieter«- über soziale Netzwerke hinaus - sei zwar im Ergebnis ebenfalls zu begrüßen, die Begründung könne indes insoweit nicht voll überzeugen.
