Law
BGH, Beschluss v. 26. 11. 2019 – II ZB 21/17 (KG).
Volume 75 (2020) / Issue 10,
pp. 513-517 (5)
Published 18.05.2020
Seitdem der BGH dem Konkursverwalter einer Handelsgesellschaft die Befugnis zuerkannt hatte, das von der Schuldnerin betriebene Unternehmen mit der dazugehörigen Handelsfirma zu veräußern (BGHZ 85, 221 = JZ 1983, 348), wollte eine im Vordringen befindliche Auffassung dem Verwalter auch die »Annexkompetenz« zugestehen, der Schuldnergesellschaft eine sich von der veräußerten Firma unterscheidende Ersatzfirma zu geben. Der nachfolgende Beschluss tritt dem entgegen. Karsten Schmidt (JZ 2020, 517) bescheinigt der neuen Entscheidung Folgerichtigkeit und weist daran geübte Grundlagenkritik zurück.