Law
BGH, Urteil v. 21. 1. 2021 – I ZR 120/19 (OLG Köln).
Volume 76 (2021) / Issue 14,
pp. 736-742 (7)
Published 09.07.2021
Die Nutzung von Bildern Prominenter als »Klickköder« kann nach der Entscheidung des BGH wegen Eingriffs in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr begründen. Anne Lauber-Rönsberg (JZ 2021, 742) stimmt den Ausführungen des Senats überwiegend zu und weist auf weiterhin offene Fragen – unter anderem hinsichtlich des Verhältnisses von Äußerungs- und Datenschutzrecht – hin.