Law
BGH, Urteil v. 27. 7. 2017 – 3 StR 57/17 (OLG Frankfurt am Main).
Volume 73 (2018) / Issue 5, pp. 257-261 (5)
In seiner ersten Entscheidung auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuchs hat der BGH entschieden, dass dessen § 8 Abs. 1 Nr. 9 (in schwerwiegender Weise entwürdigende und erniedrigende Behandlung) auch Leichenschändungen erfasst. Gerhard Werle und Aziz Epik (JZ 2018, 261) halten sowohl die Begründung unter Rückgriff auf die zum IStGH-Statut formulierten Verbrechenselemente als auch das Ergebnis der Erstreckung des Schutzbereichs auf Verstorbene für überzeugend.