Law

Clemens Latzel, Lorenz Reichert

Bindung an Unionsgrundrechte bei überschießender Richtlinienumsetzung

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 78 () / Issue 14, pp. 648-655 (8)
Published 14.07.2023

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Müssen EU-Mitgliedstaaten Unionsgrundrechte beachten, wenn sie EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen und dabei über das geforderte Umsetzungsprogramm hinausgehen? Oder handeln sie insoweit außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts und sind im Rahmen ihres nationalen (Verfassungs-)Rechts frei? Die sachlich beschränkte Verbindlichkeit der Richtlinienziele einerseits und der Unionskompetenzen andererseits lassen eine pauschale Antwort nicht zu: Teils müssen die Mitgliedstaaten Unionsgrundrechte bei überschießender Richtlinienumsetzung beachten, teils nicht und teils nur das durch eine Richtlinie konkretisierte Grundrecht.
Authors/Editors

Clemens Latzel Privatdozent an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Lehrbefähigung für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Europarecht und Wirtschaftsrecht.

Lorenz Reichert studentische Hilfskraft am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).