Maik Wöhlert
Coaching- und Mentoringprogramme im Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes
BGH, Urteil v. 12.6.2025 – III ZR 109/24 (OLG Stuttgart)
Section: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Published 20.11.2025
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- 10.1628/jz-2025-0362
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Der BGH hat entschieden, dass eine Online-Akademie und damit verbundene Coaching- bzw. Business-Mentoring-Programme dem Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) unterfallen, und zwar auch im Verhältnis B2B. Damit bestätigt der BGH einerseits seine bisherige Rechtsprechungslinie, beendet aber zugleich bei den Instanzgerichten bisweilen noch bestehende Unsicherheiten und erweitert den Rechtsschutz auch auf unternehmerische Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Maik Wöhlert stimmt den Ausführungen des Senats zu, da damit der Zweck des FernUSG - der Schutz der Teilnehmer vor unlauteren Angeboten - auch auf solche Geschäftsmodelle erweitert wird, die nicht zu den klassischen Anwendungsfällen gehören, die jedoch stark verbreitet sind und erhebliche Risiken bergen.