Law
Mattias Wendel
Das Bundesverfassungsgericht als Garant der Unionsgrundrechte
Zugleich Besprechung von BVerfG, Beschlüsse v. 6. 11. 2019 – 1 BvR 16/13 (Recht auf Vergessen I) und 1 BvR 276/17 (Recht auf Vergessen II)
Volume 75 (2020) / Issue 4,
pp. 157-168 (12)
Published 17.02.2020
Mit den Entscheidungen zum »Recht auf Vergessen« (JZ 2020, 189/201, in diesem Heft) trifft das BVerfG eine der bedeutendsten Weichenstellungen in der gesamten Geschichte bundesverfassungsgerichtlicher Grundrechtsjudikatur. Fortan können auch die Unionsgrundrechte unmittelbarer Prüfungsmaßstab der Verfassungsbeschwerde sein. Das BVerfG justiert die innerstaatliche Aufgabenverteilung für den gerichtlichen Schutz der Unionsgrundrechte im Verhältnis zur Fachgerichtsbarkeit neu und kürt sich selbst zur zentralen Kontrollinstanz für die Einhaltung deutscher und unionaler Grundrechte. Der Beitrag stellt die wesentlichen Elemente dieser Neuausrichtung vor, bettet sie in einen rechtsvergleichenden Kontext ein und zeigt Folgefragen und Herausforderungen für Rechtspraxis und Wissenschaft auf.