Angela Lintner, Christoph Grabenwarter

Das deutsche Beamtenstreikverbot und die europäischen Menschenrechte

Section: Besprechungsaufsatz
Volume 81 (2026) / Issue 7, pp. 284-292 (9)
Published 27.03.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0093
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Summary
Die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Beamtenstreikverbots mit der EMRK war in der Folge zweier Urteile des EGMR zum Recht auf Tarifverhandlungen in der Türkei Gegenstand kontroverser Diskussionen. Nachdem das BVerfG im Jahr 2018 die Verfassungskonformität des Beamtenstreikverbots bestätigt hatte, gelangte der EGMR fünf Jahre später im Urteil Humpert u.a. gegen Deutschland zum Ergebnis, dass dieses auch im Einklang mit den Vorgaben des Art. 11 EMRK steht. Im Folgenden werden ausgehend vom konkreten Fall Überlegungen zum aktuellen Stand des Verhältnisses von verfassungsgerichtlicher Kontrolle durch das BVerfG und der menschenrechtlichen Nachprüfung durch den EGMR, zu den Grundlagen des Rechts auf Streik und schließlich zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung des EGMR auf die Rechtslage anderer Mitgliedstaaten angestellt.