Ekkehard Hofmann
Das (ehemals) strenge Kontrollregime zur Einhaltung der Klimazielegemäß§ 8KSGa.F. undseine Einklagbarkeit durch Naturschutzverbände
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.11.2023 – 11 A 1/23 (VG Berlin)
Section: Anmerkung: Öffentliches Recht
Published 28.07.2025
including VAT
- article PDF
- available
- 10.1628/jz-2025-0238
Summary
Authors/Editors
Reviews
Summary
Das OVG Berlin Brandenburg hat Ende 2023 die damalige Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm im Sinne des § 8 Abs. 1 KSG (a.F.) zur Sicherstellung der Einhaltung zulässiger Jahresemissionsmengen zu beschließen. Ekkehard Hofmann erörtert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für entsprechende Klagen von Naturschutzverbänden sowie die materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen und stimmt der Entscheidung in den wesentlichen Punkten zu. Nachdem der Gesetzgeber sein einst ambitioniertes Kontrollregime in § 8 KSG abgeschwächt hat, werde die Entscheidung in der Revisionsinstanz voraussichtlich nicht gehalten werden. Das BVerwG wartet derzeit die Entscheidung des BVerfG über Verfassungsbeschwerden gegen jene Änderungen des Klimaschutzgesetzes ab.