Lukas Eitel
Das Verhältnis von bürgerlichem Recht und anwaltlichem Berufsrecht
Section: Aufsätze
Published 29.05.2026
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- 10.1628/jz-2026-0149
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Nach der nahezu unangefochtenen Rechtsprechung des IX. Zivilsenates des BGH wird das bürgerlich-rechtliche Mandatsverhältnis von einem engen Pflichtenband umschlossen, welches aus der Stellung des Rechtsanwaltes als Organ der Rechtspflege gewoben ist. Der Beitrag sucht demgegenüber nachzuweisen, dass der Rechtsanwalt nach gerichtsverfassungsrechtlicher
Ausgestaltung allein dem Privatrecht überwiesen und das Mandatsverhältnis folgerichtig zivilistischen Maßstäben unterworfen ist.