Law
Constanze Janda
Der ärztliche Aufklärungsfehler als haftungsrechtliches Problem
Überlegungen zu Schutzgut und Schutzzweck der Einwilligung und den Rechtsfolgen von Aufklärungsmängeln
Volume 67 (2012) / Issue 19, pp. 932-941 (10)
»Voluntas aegroti suprema lex« – der Wille des Patienten ist das höchste Gesetz; er eröffnet also die Befugnis für ärztliches Handeln und begrenzt diese zugleich. Seine rechtliche Ausprägung erfährt dieser Grundsatz im Erfordernis der Aufklärung und Einwilligung des Patienten, deren Einordnung und Rechtsfolgen im Einzelnen hoch umstritten sind.