Markus Ludwigs 
 Der unvollendete Atomausstieg
 Zugleich Besprechung von BVerfG, Beschluss v. 29. 9. 2020 - 1 BvR 1550/19 
   Section: Besprechungsaufsätze 
    Published 15.03.2021 
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-   10.1628/jz-2021-0099
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 Die 16. AtG-Novelle sollte dem vom BVerfG aufgezeigten Korrekturbedarf beim beschleunigten Kernenergieausstieg bis Ende 2022 Rechnung tragen und die juristische Auseinandersetzung auf nationaler Ebene beenden. Stattdessen haben Gesetzgeber und Ministerialverwaltung im Zusammenwirken ein legislatives Phantom kreiert, das auch bei unterstelltem Inkrafttreten die seinerzeit verfassungsrichterlich festgestellte Eigentumsverletzung der ausgleichsberechtigten Unternehmen nicht beseitigt hätte. Die Offenlegung dieser Versäumnisse ist Verdienst des hier zu besprechenden Senatsbeschlusses des BVerfG (JZ 2021, 308, in diesem Heft).
