Christoph Möllers, Justus Tabbara

Die COMPACT-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Pressefreiheit schlägt Vereinsverbot?

Zum Urteil des BVerwG v. 24.6.2025 – 6 A 4.24
Section: Besprechungsaufsatz
Volume 81 (2026) / Issue 14, pp. 656-663 (8)
Published 10.07.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0188
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Summary
Mit dem hier zu besprechenden Urteil hat der 6. Senat des BVerwG das Vereinsverbot der COMPACT-GmbH aufgehoben. Seine Brisanz gewinnt das Urteil politisch, weil es um die viel umstrittene Frage ging, mit welchen Mitteln der Staat verfassungsfeindliche Bestrebungen bekämpfen darf. Das Gericht hebt das Verbot auf, obwohl es die geschriebenen Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 VersG bejaht, weil es das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der „Prägung" als nicht gegeben ansieht. Dabei scheitert der Senat sowohl daran, Art. 9 Abs. 1 GG zu Art. 5 Abs. 1 GG in ein systematisches Verhältnis zu setzen als auch an der Anwendung der selbst entwickelten Maßstäbe auf den Sachverhalt.