Thomas Trück

Die Entsperrung und Auswertung biometrisch verschlüsselter Endgeräte – eine Kritik des Katalogdenkens im strafprozessualen Ermittlungsverfahren

Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 13.3.2025 – 2 StR 232/24
Section: Besprechungsaufsatz
Volume 80 (2025) / Issue 21, pp. 971-979 (1)
Published 06.11.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0328
including VAT
  • article PDF
  • available
  • 10.1628/jz-2025-0328
Summary
Der BGH hat sich eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, welche strafprozessualen Ermächtigungsgrundlagen heranzuziehen sind, wenn ein biometrisch verschlüsseltes Mobiltelefon entsperrt wird, um anschließend die darauf gespeicherten Daten auszulesen. Der Entscheidung ist zuzustimmen, da sie durch eine zeitgemäße Auslegung der Regelungen der StPO einer immer mehr um sich greifenden Fragmentierung und Überregulierung der Eingriffsbefugnisse entgegenwirkt. Zugleich werden Systembrüche vermieden, die durch die zunehmende Etablierung unausgewogener und nicht aufeinander abgestimmter Straftatenkataloge entstehen, welche eine der Schwere der Rechtsgutsverletzung angemessene Anordnung von Eingriffsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren erschweren oder gar verhindern. Die Ausführungen des Senats sind zudem richtungsweisend für andere Endgeräte und andere Techniken der Verschlüsselung.