Thomas Trück
Die Entsperrung und Auswertung biometrisch verschlüsselter Endgeräte – eine Kritik des Katalogdenkens im strafprozessualen Ermittlungsverfahren
Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 13.3.2025 – 2 StR 232/24
Section: Besprechungsaufsatz
Published 06.11.2025
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- 10.1628/jz-2025-0328
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Der BGH hat sich eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, welche strafprozessualen Ermächtigungsgrundlagen heranzuziehen sind, wenn ein biometrisch verschlüsseltes Mobiltelefon entsperrt wird, um anschließend die darauf gespeicherten Daten auszulesen. Der Entscheidung ist zuzustimmen, da sie durch eine zeitgemäße Auslegung der Regelungen der StPO einer immer mehr um sich greifenden Fragmentierung und Überregulierung der Eingriffsbefugnisse entgegenwirkt. Zugleich werden Systembrüche vermieden, die durch die zunehmende Etablierung unausgewogener und nicht aufeinander abgestimmter Straftatenkataloge entstehen, welche eine der Schwere der Rechtsgutsverletzung angemessene Anordnung von Eingriffsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren erschweren oder gar verhindern. Die Ausführungen des Senats sind zudem richtungsweisend für andere Endgeräte und andere Techniken der Verschlüsselung.